Simon Freund
Aus der Sterbeurkunde geht hervor, dass die Eltern von Simon Freund unbekannt sind. Aus dem Grabstein geht jedoch hervor, dass er der Sohn von Isaac war.
Dr. Simon Freund engagierte sich stark in der Kommunalpolitik – 1862 wurde er in die Abgeordnetenkammer des Landtags gewählt. Sieben Jahre später wurde er Mitglied des Kuratoriums der Provinzial-Industrieschule (heute die 5. Oberschule in Gliwice). In dieser Zeit wurde Freund auch Vorsitzender des Stadtrats. Im November 1874 wurde er zum Königlichen Sanitätsrat ernannt und gehörte drei Jahre später dem Ausschuss für die Einrichtung einer Lehrerinnenschule an.
Politisch stand Simon Freund den liberalen Parteien nahe und wurde im November 1881 aus diesem Milieu (erneut) in den Stadtrat gewählt. Einige Monate vor der Wahl war er Mitverfasser des „Aufrufs für einen liberalen Wahlverein“.
1883 feierte er sein 25-jähriges Jubiläum im Stadtrat.
Aufgrund seiner Ausbildung (Freund war Arzt) engagierte er sich in Gesundheitsfragen – er saß im Aufsichtsrat der Augen- und Ohrenklinik (heute das Jugen-Kulturzentrum-Gebäude in der Barlickiego-Straße) und inspizierte 1884 das städtische Krankenhaus.
Im Januar 1892 wurde ihm in Anerkennung seiner Verdienste der Titel eines Ehrenbürgers von Gleiwitz verliehen.
Die letzten Jahre seines Lebens verbrachte er in einem Haus am Milchmarkt (heute Milchplatz). Nach Freunds Tod rief seine Familie auf Wunsch des Verstorbenen öffentlich dazu auf, keine Blumen zur Beerdigung mitzubringen, die am 5. Oktober stattfand. Der Trauerzug setzte sich vom Haus in der Bankstraße aus in Bewegung.
Dr. Freund gehörte in seinem Leben insgesamt 41 Jahre dem Stadtrat an, davon 31 Jahre als dessen Vorsitzender. 17 Jahre lang stand er an der Spitze der Gleiwitzer Ärztevereinigung, deren Mitglieder ihn in seinem Nachruf als „vorbildlichen Arzt, der sich unermüdlich und ununterbrochen bis in die letzten Tage seines Lebens für die Leidenden einsetzte“ bezeichneten.
Nach Freund’s Tod erschienen in der Lokalpresse etwa 10 ausführliche Nachrufe, u.a. vom Magistrat der Stadt, der Synagogengemeinde (die er seit 1884 vertrat), der Landesärztekammer und von Personen, die privat Hilfe durch den Verstorbenen erfahren hatten.